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Abfallbeseitigung in Quickborn

    Zuständig für die Abfallbeseitung ist der Kreis Pinneberg, Moltkestraße 10, 25421 Pinneberg
    An- und Abmeldung für die Müllabfuhr nehmen entgegen:Kreisverwaltung Pinneberg, 04101 / 21 20 auch im Rathaus Quickborn, Frau Oldenburg, Zimmer 129, 611-164

    Abfallwirtschaftszentrum
    Tornesch-Ahrenlohe: Tel. 04120 / 70 90
    Hasenkamp 15, 25436 Tornesch-Ahrenlohe
    Öffnungszeiten Recyclinghof: : Mo. - Fr. 9.00 - 16.30 Uhr, Sa. 9.00 - 13.00 Uhr

    Abfuhrterme für Restmüll, gelbe Säcke und Biomüll finden Sie auf der Seite: http://www.pi-abfall.de/

    Gartenabfall:
    Quickborn

    Zuständigkeit:

      Stad Quickborn Rathausplatz 1
      Tel.  611 - 0,  Fax 611 - 400, e-mai
      l: info@quickborn.de

    Allgemeine Informationen:
    Die Stadt Quickborn betreibt als besonderen Service für Ihre Bürgerinnen und Bürger eine Gartenabfallverwertungsanlage an der Ulzburger Landstraße 320. Nur Quickborner Privatanlieferer mit Berechtigungsausweis (im Rathaus erhältlich) können dort Laub, Rasenschnitt, kompostierbare Pflanzen und Pflanzenteile, Heckenschnitt, Buschwerk und Baumschnitte (bis zu 50 cm Schnittlänge) entsorgen. Den Berechtigungsausweis erhalten Sie bei Herrn Haupt im Rathaus
    Baumstämme oder Baumstubben und Stammholz mit mehr als 30 cm Durchmesser dürfen nicht abgegeben werden. Kommerzieller Gartenmüll darf ebenfalls nicht angeliefert werden.
    Für Selbstabholer wird der in der Gartenabfallverwertungsanlage hergestellte Kompost kostenlos abgegeben.
    Die roten Berechtigungsausweise aus dem Vorjahr gelten weiterhin.

    Gebühren:

      3,00 " pro angefangenem m³
      Höchstabgabemenge je Anlieferung 2 m³
      1,50 " Mindestgebühr für Kofferraumladung

    Öffnungszeiten für 2008:

      jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr an jedem 2. und 4. Sonnabend im Monat, vom Frühjahr bis zum Spätherbst.

      am 09. und 23. August,
      an 13. und 27. September,
      am 11. und 25. Oktober,
      am 08. und 22. November,
      am 13. Dezember

 Gartenabfall-Annahme in Ellerau:

An den folgenden Terminen besteht jeweils in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr die Möglichkeit, Gartenabfall und Heckenschnitt gegen die Entrichtung einer Gebühr am Bauhof der Gemeinde Ellerau im Luisenweg abzugeben:

Die Gebühr für die Abnahme von Gartenabfällen beträgt je 50 und 100 Litersack 50 Cent und eine PKW-Anhängerfüllung fünf Euro.

       

 

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04106 / 34 39

 

Links:

Stadt Ellerau

Schleswig-Holstein